Mit der Maus ins Rathaus -
Behördengänge schnell und einfach online erledigen
Ab sofort steht Ihnen die Stadtverwaltung Burgbernheim auch mit einem "Online Service" 24 Stunden zur Verfügung. Sie können eine Reihe von Formalitäten interaktiv online in Anspruch nehmen oder den Gang ins Rathaus vorbereiten. Auch die Bezahlung eventuell anfallender Gebühren wird praktisch, bequem und sicher per Lastschrift geregelt.
Allerdings können nicht alle Behördengänge per Computer erledigt werden. Es wird auch künftig noch erforderlich sein, für bestimmte Vorgänge persönlich zur Stadtverwaltung zu kommen, weil beispielsweise eine Unterschrift rechtlich vorgeschrieben ist.
Unser "elektronisches Rathaus" bietet aber die Möglichkeit, sich bereits zu Hause die entsprechenden Formulare in Ruhe vorzubereiten und auszudrucken.
Die Vorteile für Sie liegen auf der Hand:
- 24-Stunden-Service
- Verkürzung oder Ersparnis von Behördengängen
- Schnelle und unbürokratische Abwicklung ohne Wartezeiten
- Bequeme und einfache Bedienung
- Es reicht ein Internetzugang
- Im Melde-/Passamtsbereich Ausfüllhilfe durch elektronischen Dialog
- Wo möglich, werden die am PC ausgefüllten Formulare rechtsverbindlich sicher und geschützt elektronisch rückübertragen
- Kostenpflichtige Anfragen bezahlen Sie bequem online per Lastschrift
Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung auch nach wie vor persönlich zur Verfügung - zu den Öffnungszeiten vor Ort oder telefonisch.
Hier finden Sie Links zu verschiedenen Anträgen und Formularen.
Reisepass/Personalausweis Status
Bearbeitungsstand Ihrer beantragten Ausweisdokumente
Verlusterklärung eines Dokumentes
Bearbeitungsstand Ihrer beantragten Ausweisdokumente
Umzug
Umzug innerhalb Burgbernheims oder eines Ortsteils
Anmeldung einer Nebenwohnung
Anmeldung einer Nebenwohnung in Burgbernheim
Abmeldung einer Nebenwohnung
Abmeldung einer Burgbernheimer Nebenwohnung
Erweitere Meldebescheinigung
Antrag auf Ausstellung einer erweiterten Meldebescheinigung (z.B. für Eheschließung)
Auskunftssperre
Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre nach § 21 Melderechtsrahmengesetz
Übermittlungssperre
Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre nach § 21 Melderechtsrahmengesetz
Gewerbezentralregister
Fundsachen Online
Sie haben etwas verloren? Dann schauen Sie doch hier rein ob ein ehrlicher Finder es bei uns
abgegeben hat.