Städtebauförderung- Höhe der Förderung


4.         ART UND UMFANG DER FÖRDERUNG

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen im Rahmen der Städtebauförderung.

Die Zuschüsse werden wie folgt festgelegt:

  • Bei Sanierungen bestehender Gebäude oder Außenanlagen, die konform der Gestaltungsrichtlinie durchgeführt wurden mit maximal 30 % der zuwendungsfähigen Kosten je Einzelobjekt, jedoch höchstens 25.000,-- €.
  • Bei Ersatzneubauten mit maximal 30 % der Kosten für stadtbildpflegerische Mehraufwendungen je Einzelobjekt, jedoch höchstens 25.000,-- €. Die stadtbildpflegerischen Mehraufwendungen ergeben sich aus den Kosten für außenwirksame Maßnahmen, wie sie nach der Gestaltungsrichtlinie gefordert werden, jedoch unter Abzug der Bau- oder Herstellungskosten wie sie für eine einfache herkömmliche Ausführung entstanden wären.

Eine Doppelförderung der Maßnahme aus anderen Städtebauförderungsprogrammen ist nicht möglich. Sollte für das Objekt wegen städtebaulicher Mängel und Missstände im Gebäudeinneren eine Gesamtsanierung erforderlich sein, kann eine Förderung durch dieses Fassadenprogramm ausgeschlossen werden.

Die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt.

Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Fördermitteln besteht nicht.

Bei Härtefällen oder besonderen Maßnahmen wie z. B.

- bei Zierbauteilen (Sandsteingewänden, Giebelschmuck o.ä.)

- bei hochwertigen Details im Straßenbild (alte Wirtshausausleger o.ä.) oder bei sonstigen vorbildlichen Einzelmaßnahmen (auf besondere Empfehlung der Stadtplanung bzw. Denkmalpflege) kann eine abweichende Bezuschussung durch die Stadt Burgbernheim in Abstimmung mit der Förderstelle festgelegt werden.

Eigenleistungen können mit 12,15 € je Arbeitsstunde angerechnet und gefördert werden.


RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG DER STADTBILDPFLEGE IN BURGBERNHEIM (FASSADENPROGRAMM) (STAND 02.05.2019)


Förderkompass




 


Termine.
«»Mai
 MoDiMiDoFrSaSo
18293012345
196789101112
2013141516171819
2120212223242526
22272829303112
233456789
Termine
Sa, 4.05.2024
04.05.2024 10:00 - 15:00 Hofflohmarkt
04.05.2024 14:00 Rundgang mit dem Pflanzendoktor: Tulpenblüte, Obstblüte, erste Läuse und ....? Liebe Obst- und Gartenfreunde! Wir werden uns in der Blütezeit unsere Obstgehölze einmal näher ansehen. Die ersten Schaderreger und deren Symptome sind bereits zu sehen.
So, 5.05.2024

Kontakt.

Stadt Burgbernheim
Rathausplatz 1
91593 Burgbernheim

Telefon 09843/309-0
Telefax 09843/309-30
info@burgbernheim.de

Anmeldung Newsletter