Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung an Haushaltskunden im Netzgebiet der Stadt Burgbernheim -Stadtwerke- (= Grundversorger):
Die Ersatzversorgung umfasst die Stromlieferung an Haushaltskunden aus dem Niederspannungsnetz der Allgemeinen Versorgung soweit der Strombezug keiner Lieferung oder keinem bestimmten Vertrag zugeordnet werden kann.
Die Ersatzversorgung endet mit Abschluss eines Stromliefervertrages, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.
Die allgemeinen Preise der Ersatzversorgung richten sich nach dem Preisblatt Ersatzversorgung Haushaltskunden
* Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Energieverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Die Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden richtet sich nach folgenden Preisblättern: