Netzzugangsentgelte Erdgas

Veröffentlichungspflicht nach § 20 Abs. 1 EnWG
Das novellierte, zum 04.08.2011 in Kraft getretene EnWG sieht in § 20 Abs. 1 vor, dass die neuen bzw. voraussichtlichen Netzentgelte für das Folgejahr bis zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung kommt die Erdgas Burgbernheim GmbH hinsichtlich der Netzentgelte für das Jahr 2012 hiermit nach.
Die Erdgas Burgbernheim GmbH hat basierend auf den gegenwärtig vorliegenden Erkenntnissen die Erlösobergrenze für 2012 als Kalkulationsgrundlage für die sich daraus ergebenden voraussichtlichen Netzentgelte für 2012 ermittelt.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lagen der Erdgas Burgbernheim GmbH u.a. folgende Informationen für eine abschließende Kalkulation der Netzentgelte noch nicht vor:
  • Mitteilung der verbindlich geltenden vorgelagerten Netzentgelte für das Jahr 2012.
  • Detaillierte gesetzliche Vorgaben zum Smart Meter (§21i EnWG).
  • Ausstehende Beschlüsse, Festlegungen sowie Vorgaben für die Ermittlung der Erlösobergrenze 2012 durch die Bundesnetzagentur.

Aus diesem Grund behält sich die Erdgas Burgbernheim GmbH vor, bei Änderungen der in die Kalkulation einfließenden Kosten, die Preisblätter entsprechend anzupassen und bis spätestens 31.12.2011 neu zu veröffentlichen. Wir weisen darauf hin, dass eine solche Anpassung unter Umständen auch zu einer Erhöhung der aktuell veröffentlichten voraussichtlichen Netzentgelte führen kann.

Netzzugangsentgelte Erdgas
gültig ab 01.01.2012
1. Preistabelle für Kunden mit Leistungsmessung
a) Preistabelle für Arbeit
Zone
Jahresarbeit
Untergrenze
von kWh
Jahresarbeit
Obergrenze
bis kWh
Sockelbetrag
in €/Jahr
durch Sockelbetrag
abgegoltene Arbeit
in kWh
Arbeitspreis
der nicht abgegoltenen
Arbeit
in ct/kWh
1
0
1.500.000
0

0,2109
2
1.500.001
4.000.000
3.164
1.500.000
0,1934
3
4.000.001
8.000.000
7.999
4.000.000
0,1770
4
8.000.001
19.000.000
15.079
8.000.000
0,1594
5
19.000.001
29.000.000
32.613
19.000.000
0,1486
6
29.000.001
39.000.000
47.473
29.000.000
0,1438
7
39.000.001
100.000.000
61.853
39.000.000
0,1382
8
100.000.001

146.155
100.000.000
0,1359







b) Preistabelle für Leistung
Zone
Leistung
Untergrenze
von kW
Leistung
Obergrenze
bis kW
Sockelbetrag
in €/Jahr
durch Sockelbetrag
abgegoltene Leistung
in kWh/h
Leistungspreis
der nicht
abgegoltenen Leistung
in €/kW und Jahr
1
0
801
0

8,34
2
802
1.857
6.680
801
7,69
3
1.858
3.364
14.801
1.857
7,09
4
3.365
7.059
25.486
3.364
6,41
5
7.060
10.142
49.171
7.059
5,96
6
10.143
13.073
67.545
10.142
5,75
7
13.074
29.298
84.398
13.073
5,49
8
29.299

173.474
29.298
5,38
Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 1 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

 

Anwendungsbeispiel für Lastgangkunden:

 

Jahresarbeitsmenge: 5.000.000 kWh (Zone 3)
Jahreshöchstleistung: 1.350 kW (Zone 2)

In Rechnung werden gestellt:


Sockelbetrag
in €
verbleibende
Zonenmenge
Zonenentgelt
in €
gesamt
in €
Arbeitsentgelt
7.999
1.000.000 kWh
1.770
9.769
Leistungsentgelt
6.680
549 kW
4.222
10.902
Jahresentgelt 1)



20.671
1) ohne die weiteren Entgeltbestandteile (lt. Preistabelle 3 und gesetzlicher Abgaben)


 

2. Preistabelle für Kunden ohne Leistungsmessung

 

Jahreskunden
von
kWh
bis
kWh
Grundpreis
in €/Monat
Arbeitspreis
in ct/kWh
Stufe 1
0
8.000
0,75
0,9269

Stufe 2
8.001
50.000
2,20
0,7094

Stufe 3
50.001
100.000
4,50
0,6542

Stufe 4
100.001
300.000
8,00
0,6122

Stufe 5
300.001

10,50
0,6022








Der Arbeitspreis wird in der jeweiligen Stufe für die vollständige Abnahmemenge erhoben.

Anwendungsbeispiel für nicht leistungsgemessene Kunden:
Jahresarbeitsmenge 20.000 kWh

In Rechnung werden gestellt:
Grundpreis

26,40 €
Arbeitspreis

141,88 €
Jahresentgelt 1)
168,28 €
1) ohne die weiteren Entgeltbestandteile (lt. Preistabelle 3 und gesetzlicher Abgaben)

Die aufgeführten Entgelte gemäß Preistabelle 2 enthalten gemäß § 20 EnWG die gewälzten Kosten aus den vorgelagerten Netzen und verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

3. Preistabelle für Zählung und Abrechnung
 
a) Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung
Installierter
Zähler
Messstellenbetrieb
in €/a
je Messstelle
Messung
in €/Messvorgang
für Kunden ohne Leistungsmessung 2)
Messung
in €/a
für Kunden mit Leistungsmessung
G2,5 - G6
15,09
6,00

G10 - G25
34,44
6,00

G40 - G100
210,68
6,00
270,00
größer G100
228,23

270,00
zusätzliche
Komponenten


Mengenumwerter
auf Anfrage


Fernauslesung
auf Anfrage


2) Fordert der Netznutzer für eine Standardlastprofilentnahmestelle eine zusätzliche Messung neben der branchenüblichen jährlichen Messung an, fällt für diesen Messvorgang der ausgewiesene Messpreis zusätzlich vollständig an.

b) Entgelte für die Abrechnung
Kunde


Preis
in €/a
Kunden ohne Leistungsmessung3)
10,77





Kunden mit Leistungsmessung
153,11





3) Fordert der Netznutzer für eine Standardlastprofilentnahmestelle eine zusätzliche Abrechnung neben der branchenüblichen jährlichen Abrechnung an, fällt für diesen Abrechnungsvorgang der ausgewiesene Abrechnungspreis zusätzlich vollständig an.

 

Die Preise verstehen sich zuzüglich geltender Umsatzsteuer.


 

4. Konzessionsabgabe
Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils höchstmöglichen Konzessionsabgabe im Sinne der Konzessionsabgabenverordnung.